Die Gemeinde St. Ulrich informiert, dass das Verfahren für die Genehmigung der Abänderung des Bauleitplanes mittels Abänderung der Zone für öffentliche Einrichtungen - Verwaltung und öffentliche Dienstleistung der Wohnbauzone A3 und des Fußweges in der Unterzone "Ladinia" (Bp. 167/1 K.G.St.Ulrich) eingeleitet wurde.