1. Parkplatz für Einheimische: Vom 01.07 bis 31.08 und vom 01.12 bis 01.03 eines jeden Jahres ist die Parkgarage Pana für Ansässige von St. Ulrich in Besitz eines von der Gemeinde ausgestellten Parkausweises reserviert.
- Damit die Einheimischen auch in den Hochsaisonen einen Parkplatz finden.
2. Reduzierte gebührenpflichtige Zeiten: Die Parkgarage ist zwischen 9 und 19 Uhr gebührenpflichtig, und nicht mehr, so wie bisher, von 8:30 bis 22 Uhr.
- Für Eltern, die ihre Kinder in den Kindergarten oder die Kita bringen
- Für die Mitglieder von Vereinen und für alle, die abends Veranstaltungen im Zentrum besuchen.
Ab jetzt können alle Bürgerinnen und Bürger, die laut Reglement das Recht auf einen Parkausweis haben, persönlich mit den entsprechenden Unterlagen bei der Gemeindepolizei in der Romstraße 2 erscheinen. Benötigt werden der Personalausweis und der Fahrzeugschein. Wir bitten Sie, Kopien dieser Dokumente mitzubringen, damit der Vorgang schneller abläuft.
Anordnung des Buergermeisters Nr. 15 vom 02.05.2025