Beiträge an die Vereine

Vereine und Körperschaften, die für das laufende Jahr bei der Gemeindeverwaltung um einen Beitrag ansuchen wollen, müssen bis spätestens 31. Jänner ein dementsprechendes Ansuchen beim Sekretariat dieser Gemeinde einreichen.

Laut Verordnung über die Gewährung von Beiträgen (Ratsbeschluss Nr. 24 vom 30.07.2024) müssen den Anträgen, die vom gesetzlichen Vertreter des Vereines, der Körperschaft oder des Komitees zu unterzeichnen sind, folgende Dokumente beigelegt werden:

Laufende Beiträge (ordentliche Tätigkeit):

- Bericht über die im Vorjahr durchgeführte Tätigkeit
- Rechnungsbericht des Vorjahres
- Programm für die im Bezugsjahr geplante Tätigkeit
- Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan (Bezugsjahr)
- Statut und Gründungsakt (wenn nicht schon hinterlegt).


Einmalige Beiträge (außerordentliche Tätigkeit):

Beschreibung und Begründung des Vorhabens / Veranstaltung, usw.
- Kostenvoranschlag
- Finanzierungsplan
- bei einer Veranstaltung, detailliertes Programm.


Investitionsbeiträge:
Beschreibung und Begründung des Vorhabens
- Projekt, bei Bauvorhaben
- Kostenvoranschlag, bei Ankäufen
- Finanzierungsplan.


Vereine, welche nicht im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen eingetragen sind, müssen die vorgesehene Stempelmarke in der Höhe von 16,00 Euro beilegen.


Formulare

Ansuchen um Gewährung eines Beitrages für die ordentliche Tätigkeit (laufende Beiträge)

Ansuchen um Gewährung eines Beitrages für außerordentliche Tätigkeite/Anschaffungen/ Investitionsbeiträge

Ansuchen um Auszahlung eines Beitrages

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